Kosten und Gebühren

Offenheit und Transparenz

Eine rechtliche Auseinandersetzung kostet Geld. Viele Menschen scheuen sich daher davor, mit ihren Problemen einen Anwalt aufzusuchen, weil sie das Kostenrisiko nicht einschätzen können.

Mir ist es daher wichtig, das Kostenthema frühzeitig transparent zu erläutern und realistisch einzuordnen.

Anwaltskosten

Die anwaltlichen Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist dabei, welche Leistungen im konkreten Fall erbracht werden, etwa:

  Erstberatung und Mandatsaufnahme

  außergerichtliche Beratung und Vertretung

  gerichtliche Vertretung, zum Beispiel im Rahmen eines Scheidungsverfahrens

  besondere Tätigkeiten wie die Erstellung eines Ehevertrages oder eines Testamentes, die Prüfung von Verträgen oder Vereinbarungen, Unterhaltsberechnungen oder vermögensrechtliche Klärungen

Nach der Erstberatung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden weiteren Kosten. Soweit rechtlich zulässig und sinnvoll, kann auch eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa in Form eines Pauschalhonorars oder einer Abrechnung auf Stundenbasis.

Bitte beachten Sie, dass bei gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Familienrecht, zusätzliche Gebühren entstehen, die sich nach dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert richten. Die relevanten Zusammenhänge erläutere ich Ihnen im Beratungsgespräch.

Alle Gebühren im Einzelnen →

Gerichtskosten

Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Diese werden vom zuständigen Gericht festgesetzt und richten sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert, in familienrechtlichen Verfahren nach dem sogenannten Verfahrenswert. Die Höhe hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Verfahrens ab.

Für Scheidungsverfahren finden Sie weiterführende Informationen auf der gesonderten Seite Kosten der Scheidung →

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfiehlt es sich, vorab zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung übernimmt.

Bitte beachten Sie, dass familienrechtliche Angelegenheiten, insbesondere Trennung und Scheidung, nicht von allen Rechtsschutzversicherungen oder nur eingeschränkt abgedeckt sind. Klären Sie dies möglichst vor Mandatsbeginn, um Planungssicherheit zu haben.

Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung →

Vertiefende Informationen zu den Kosten einzelner Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, finden Sie auf den Seiten Trennung, Kosten der Scheidung sowie Mandatsübernahme im Familienrecht.

Wünschen Sie eine Einschätzung zu den in Ihrer Situation zu erwartenden Kosten? Im Beratungsgespräch besprechen wir den rechtlichen Rahmen, den voraussichtlichen Aufwand und die weiteren Schritte.


Beratungstermin vereinbaren →
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