trotz der sich entspannenden Corona-Situation gelten bei uns nach wie vor folgende Besonderheiten:
Zugang zur Kanzlei
Der Zugang zu unserer Kanzlei ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie jederzeit per E-Mail oder Telefon vereinbaren.
Wenn Sie unter SARS-CoV2-typischen Symptomen leiden (insbesondere trockenem Husten, Fieber), sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder positiv auf Covid-19
getestet wurden, dürfen Sie unserer Kanzleiräume nicht betreten. Bitte kontaktieren Sie uns anderweitig zur Klärung der weiteren Vorgehensweise.
Termine
Besprechungen können persönlich oder aber auch per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden.
Auch Auswärtstermine und Hausbesuche sind jederzeit wieder möglich.
Teilnehmer an Terminen
An den Besprechungsterminen in unseren Räumlichkeiten dürfen grundsätzlich weiterhin nur unsere Mandanten selbst teilnehmen. Wenn Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Familienangehörige) dem
Termin beiwohnen wollen/müssen, bitten wir vorab um eine kurze Mitteilung, um eine Beteiligung ggfs. per Telefon oder Videokonferenz zu ermöglichen.
Hygienemaßnahmen in unserer Kanzlei
Händewaschen und -desinfektion, insbesondere nach Ankunft in unserer Kanzlei, sind jederzeit möglich.
Bitte halten Sie den gebotenen Abstand (1,5 bis 2 Meter) zu allen Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, ein. Wir bemühen uns, ausreichend große Räume für jeden Termin zur Verfügung zu
stellen.
Im gesamten Gebäude und in unseren Kanzleiräumen gilt darüber hinaus durchgängig und
ausnahmslos die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre
Sandra Rademacher & das gesamte Team der Rechtsanwaltskanzlei Sandra Rademacher