wie schon bisher bemühen wir uns, unseren Kanzleibetrieb mit möglichst geringen Einschränkungen aufrechtzuerhalten, gleichzeitig aber unseren Beitrag zur Eindämmung des Virus zu leisten sowie Ihre
und unsere Gesundheit zu schützen.
Derzeit bestehen unabhängig von den staatlichen Vorgaben aufgrund der immer noch sehr hohen Inzidenzen daher nach wie vor folgende Besonderheiten:
Zugang zur Kanzlei
Der Zugang zu unserer Kanzlei ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie weiterhin per E-Mail oder Telefon abstimmen. Auch kurzfristige Termine sind, wenn erforderlich,
möglich.
Für Besuche in unserer Kanzlei gilt das 3G-Prinzip. Bitte teilen Sie uns deshalb bei Terminvereinbarung mit, ob Sie geimpft oder genesen sind oder sich max. 24h vor dem Termin testen
lassen.
Wenn Sie unter SARS-CoV2-typischen Symptomen leiden (insbesondere trockenem Husten, Fieber), sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder positiv auf Covid-19
getestet wurden, dürfen Sie unserer Kanzleiräume nicht betreten. Bitte kontaktieren Sie uns anderweitig zur Klärung der weiteren Vorgehensweise.
Terminvergabe
Da wir bei der Raumplanung ausreichende Abstände zwischen den Beteiligten und Belüftung sicherstellen wollen, kann eine stärkere Priorisierung von Terminen notwendig werden. Bitte geben Sie bei
Terminanfragen deshalb undbedingt an, wenn bei Ihrer Angelegenheit eine Frist zu beachten ist.
Besprechungen können auch gerne, auf Wunsch, jederzeit per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden.
Auswärtstermine und Hausbesuche sind im Bedarfsfall selbstverständlich auch weiterhin möglich, sofern diese nicht mit besonderen Ansteckungsrisiken verbunden sind.
Teilnehmer an Terminen
An den Besprechungsterminen in unseren Räumlichkeiten dürfen derzeit nur unsere Mandanten selbst teilnehmen. Wenn Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Familienangehörige) dem Termin beiwohnen
wollen/müssen, bitten wir vorab um eine kurze Mitteilung, um eine Beteiligung ggfs. per Telefon oder Videokonferenz zu ermöglichen.
Hygienemaßnahmen in unserer Kanzlei
Händewaschen und -desinfektion, insbesondere nach Ankunft in unserer Kanzlei, sind jederzeit möglich.
Bitte halten Sie den gebotenen Abstand (1,5 bis 2 Meter) zu allen Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, ein. Wir bemühen uns, ausreichend große Räume für jeden Termin zur Verfügung zu
stellen.
Im gesamten Gebäude und in unseren Kanzleiräumen gilt darüber hinaus durchgängig und
ausnahmslos die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre
Sandra Rademacher & das gesamte Team der Rechtsanwaltskanzlei Sandra Rademacher