München mit Frauenkirche
Online Scheidung · Deutschlandweit

Online Scheidung deutschlandweit –
unkompliziert, schnell und rechtssicher.

Sie möchten Ihre Ehescheidung digital, sicher und persönlich begleitet abwickeln – ohne Anreise, ohne Warteraum, ohne bürokratische Umwege? Dann sind Sie bei mir richtig.

Als Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht in München begleite ich Sie bundesweit durch das gesamte Scheidungsverfahren – telefonisch, per Videokonferenz oder auf Wunsch persönlich in meiner Kanzlei.

So begleite ich Sie

In drei Schritten zur Scheidung

Der gesamte Ablauf ist bewusst schlank gehalten – und Sie sind jederzeit persönlich betreut. Weitere Fragen im Vorfeld oder im Nachgang können Sie selbstverständlich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an mich richten.

„In einer Zeit des Umbruchs verdient Ihr Anliegen mehr als eine standardisierte Abwicklung.“

Ich nehme mir Zeit, höre zu und begleite Sie mit derselben Sorgfalt, die ich meinen Mandantinnen und Mandanten in der Kanzlei zukommen lasse.

Löwe an der Feldherrnhalle München
01
Ihre Anfrage
Sie füllen das untenstehende Formular in Ruhe aus – bequem von zu Hause. Nach Eingang melden wir uns persönlich bei Ihnen und klären gemeinsam alle offenen Punkte in einem ausführlichen Erstberatungsgespräch (telefonisch, per Video oder persönlich in meiner Münchner Kanzlei).

Direkt zum Formular ↓
02
Kostenklarheit & Vollmacht
Anhand Ihrer Angaben zu Einkommen und Vermögen berechne ich für Sie die vorläufigen Anwalts- und Gerichtskosten. Sind Sie einverstanden, erhalten Sie von mir eine Vollmacht zur Unterzeichnung.
03
Scheidungsantrag & Termin
Nach Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht erstelle ich Ihren Scheidungsantrag und reiche ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens bis zum Scheidungstermin, an dem Ihre Scheidung per Beschluss ausgesprochen wird.
Was ich von Ihnen benötige

Unterlagen für die Scheidung

Um Ihren Scheidungsantrag zügig einreichen zu können, benötige ich diese Unterlagen – idealerweise digital per E-Mail an kontakt@kanzlei-rademacher.info. Auf Wunsch nehme ich Ihre Unterlagen auch gerne per Post entgegen.

  • vollständig ausgefülltes Formular Scheidung Online (siehe unten)
  • unterzeichnete Vollmacht (erhalten Sie von mir)
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Kopie der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • gegebenenfalls Kopie des Ehevertrags
Sandra und François Rademacher
Persönlich begleitet

Ihre Anwältin an Ihrer Seite

Auch wenn wir uns nicht persönlich begegnen: Sie haben eine feste Ansprechpartnerin, die Sie und Ihre Situation kennt. Jede Anfrage beantworte ich persönlich – keine Callcenter, keine austauschbaren Sachbearbeiter.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen

Die folgenden Antworten geben Ihnen einen ersten Orientierungsrahmen. Ihre persönliche Situation klären wir selbstverständlich im Erstgespräch – individuell und vertraulich.

Ist eine Online-Scheidung rechtssicher?
Die „Online-Scheidung“ ist kein eigenes Verfahren, sondern die digitale Abwicklung einer regulären Ehescheidung. Rechtsgrundlage bleibt das deutsche Familienrecht – die Scheidung wird immer vom zuständigen Familiengericht durch Beschluss ausgesprochen. Digital ist lediglich die Vorbereitung: Kommunikation per E-Mail, Video oder Telefon, sowie – seit dem Gesetz zur Einführung von Videoverhandlungen 2024 – die Möglichkeit einer Videoverhandlung nach § 128a ZPO, sofern das Gericht dies gestattet. Für Sie ändert sich am rechtlichen Ergebnis nichts.
Was kostet eine Online-Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung fallen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskosten nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) an – berechnet nach dem Verfahrenswert. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, dem Vermögen sowie der Anzahl der im Rahmen des Versorgungsausgleichs anzufragenden und auszugleichenden Rentenanwartschaften. Auf dieser Grundlage entstehen konkrete Anwalts- und Gerichtskosten. Bei niedrigen Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht – darauf gehe ich bei Bedarf im Erstgespräch mit Ihnen ein. Sie erhalten von mir vor Beauftragung eine konkrete Kostenberechnung anhand Ihrer Angaben im Formular; es gibt keine versteckten Kosten.
Wie lange dauert eine Online-Scheidung?
Vom Eingang aller Unterlagen bis zur Einreichung des Antrags vergehen bei mir in der Regel wenige Tage. Die weitere Dauer hängt vom zuständigen Gericht und davon ab, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Versorgungsausgleich rechnen Sie mit etwa drei bis sechs Monaten ab Antragstellung; ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen, verlängert sich das Verfahren typischerweise auf sechs bis zwölf Monate.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Kernvoraussetzung ist das Getrenntleben. Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist – wovon nach einem Trennungsjahr unwiderleglich vermutet wird, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen (§ 1566 Abs. 1 BGB). Getrenntleben bedeutet: keine häusliche Gemeinschaft mehr, keine gemeinsame Wirtschaftsführung; das ist ausdrücklich auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn Küche, Bad und Wohnbereich getrennt genutzt werden. Widerspricht ein Ehegatte, genügt ein Getrenntleben von drei Jahren; in Härtefällen ist eine Scheidung auch früher möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
Zum eigentlichen Scheidungstermin müssen die Ehegatten grundsätzlich persönlich vor Gericht erscheinen; das Familiengericht hört beide Ehegatten persönlich an (§ 128 FamFG). Seit 2024 kann das Gericht auf Antrag eine Videoverhandlung nach § 128a ZPO gestatten – das entscheidet der zuständige Richter im Einzelfall. Wenn Sie weit von München entfernt wohnen, kläre ich vorab, welches Familiengericht örtlich zuständig ist, damit die Anreise auf ein Minimum beschränkt bleibt.
Reicht ein Anwalt für beide oder brauchen wir zwei?
Ein Anwalt reicht – und das ist bei einvernehmlichen Scheidungen der Regelfall. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang nur für denjenigen, der den Scheidungsantrag stellt (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen – das spart Kosten. Wichtig: Ich vertrete anwaltlich immer nur einen Ehegatten; den anderen Ehegatten kläre ich vor der ersten Tätigkeit über diese einseitige Interessenvertretung auf. Erst wenn sich zeigt, dass die Scheidung streitig wird oder Folgesachen zu regeln sind, benötigt auch der andere Ehegatte eigene anwaltliche Vertretung.
Was ist mit Versorgungsausgleich, Zugewinn und Unterhalt?
Der Versorgungsausgleich wird bei Ehen über drei Jahren von Amts wegen durchgeführt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG); bei kürzeren Ehen nur auf Antrag. Er kann durch notariell beurkundete Vereinbarung ausgeschlossen werden. Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt sind sogenannte Folgesachen – sie werden nur auf ausdrückliche Antragstellung mit der Scheidung verhandelt (Verbund gemäß § 137 FamFG) oder später separat geltend gemacht. Bei einer einvernehmlichen Regelung ist eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung häufig der schlankeste Weg – auch dazu berät ich Sie im Rahmen der Erstberatung.
Was unterscheidet Online-Scheidung und einvernehmliche Scheidung?
Die einvernehmliche Scheidung beschreibt die inhaltliche Situation: Beide Ehegatten sind sich über die Scheidung und die wesentlichen Folgen einig. Die Online-Scheidung beschreibt den Weg: Die gesamte Vorbereitung erfolgt digital, ohne Kanzleibesuch. Beides lässt sich hervorragend verbinden – und genau das biete ich Ihnen: einvernehmliche Scheidungen digital abgewickelt, mit einer festen Ansprechpartnerin an Ihrer Seite.
Ihr nächster Schritt

Formular Scheidung Online

Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig für beide Parteien aus. Ich unterliege selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Eingang melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
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Formular für die Einreichung der Scheidung

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