Ihr Weg zu uns als Mandant - Unsere individuellen Beratungsangebote

In meiner Kanzlei können Sie auf unterschiedlichen Wegen rechtliche Hilfe bei familienrechtlichen Anliegen erhalten.

Familienrechtliche Fragestellungen sind regelmäßig mit persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Veränderungen verbunden. Eine Mandatsübernahme bedeutet daher mehr als eine bloße rechtliche Auskunft. Sie bildet die Grundlage für eine strukturierte, verlässliche und auf Ihre individuelle Situation abgestimmte anwaltliche Begleitung.

In meiner Kanzlei lege ich großen Wert darauf, bereits zu Beginn Klarheit darüber zu schaffen, ob und in welchem Umfang eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist und welches Vorgehen in Ihrer konkreten Situation zielführend erscheint. Hierzu unterscheide ich bewusst zwischen unterschiedlichen familienrechtlichen Anliegen.

Vorgehen bei Trennung und Scheidung

Sie möchten versuchen, mit Ihrem Noch-Ehegatten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen? Oder haben Sie bereits Anwalts- oder Gerichtspost erhalten? Oder möchten Sie selbst die Scheidung einreichen oder einzelne Scheidungsfolgesachen gerichtlich klären lassen?

In diesen Fällen nehmen Sie gerne Kontakt mit meiner Kanzlei auf.

Nach Vereinbarung eines konkreten Termins erhalten Sie vorab meinen sehr detaillierten Mandantenfragebogen für Trennung und Scheidung, den Sie auch bereits vorab auf meiner Website unter Formulare herunterladen können. Ergänzend übersende ich Ihnen die weiteren erforderlichen Unterlagen, insbesondere Datenschutzhinweise und eine Vollmacht, entweder per E-Mail oder auf dem Postweg.

Ich bitte darum, den Mandantenfragebogen vollständig ausgefüllt und rechtzeitig vor dem Erstberatungstermin an meine Kanzlei zurückzusenden sowie mir – soweit möglich – bereits vorab alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies dient sowohl der Prüfung eines etwaigen Interessenkonflikts als auch meiner gezielten Vorbereitung auf das Gespräch. Auf diese Weise kann das Erstberatungsgespräch in der Regel bereits für konkrete rechtliche Einschätzungen, erste Weichenstellungen und mögliche Umsetzungsschritte genutzt werden und muss nicht ausschließlich der Sachverhaltserfassung dienen.

Die Erstberatung erfolgt zu einem Honorar von € 190,00 netto. Das Erstberatungsgespräch kann persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.

Sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, kann das weitere familienrechtliche Mandat auch vollständig ohne persönliche Termine in der Kanzlei geführt werden. Die Kommunikation erfolgt dann telefonisch, per Videokonferenz und schriftlich. Diese Form der Mandatsführung wird häufig als Online-Scheidung bezeichnet und eignet sich insbesondere für Mandantinnen und Mandanten, die nicht in München wohnen oder ihre Angelegenheit zeitlich flexibel und ortsunabhängig begleiten lassen möchten.

Vorgehen bei der Beratung zu Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen

Die Beratung zu Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen folgt einem abweichenden Ablauf. Dasselbe gilt, wenn Sie einen bereits bestehenden Vertrag oder einen notariellen Entwurf von mir prüfen lassen möchten.

Hier erfolgt zunächst ein telefonisches Vorgespräch. In diesem Gespräch klären wir die Ausgangssituation, erste rechtliche Eckpunkte sowie insbesondere die Zielsetzungen der Beteiligten. Dieses Gespräch dient der grundlegenden Strukturierung des Anliegens und der Einschätzung des weiteren Beratungsbedarfs.

Auf dieser Grundlage erhalten die Beteiligten im nächsten Schritt einen Vorschlag zur Vergütung. Erst anschließend erfolgt ein weiteres Gespräch – persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch oder im digitalen Format –, in dem wir die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten, rechtlichen Inhalte und die weitere Umsetzung im Detail besprechen.

Dieses gestufte Vorgehen hat sich insbesondere bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen bewährt, da hier regelmäßig eine sorgfältige Zieldefinition und eine ausgewogene rechtliche Gestaltung erforderlich sind.

Persönliche Mandatsübernahme

Kommt es im Anschluss an die Erstberatung beziehungsweise an das vorbereitende Vorgespräch zu einer Mandatsübernahme, erfolgt die weitere Betreuung ausschließlich durch mich persönlich. Ich begleite Sie durch das jeweilige Verfahren, bespreche mit Ihnen die einzelnen Schritte und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite, dem Gericht oder weiteren Beteiligten.

Ich übernehme Mandate bewusst nicht schematisch, sondern prüfe stets, ob eine anwaltliche Begleitung in Ihrer konkreten Situation sinnvoll, erforderlich und zielführend ist. Nicht jedes Anliegen erfordert zwingend eine weitergehende Mandatsübernahme. Auch dies spreche ich offen mit Ihnen an.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung – Kosten und Transparenz

In Abweichung von den gesetzlichen Gebühren vereinbare ich mit Ihnen – soweit rechtlich zulässig – gerne einen Pauschalpreis oder alternativ eine Vergütung auf Basis eines Zeithonorars. Eine Pauschalvergütung ist jedoch nur dann möglich, wenn der zu erwartende Aufwand im Vorfeld verlässlich abgeschätzt werden kann, etwa bei der Erstellung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen oder bei klar abgrenzbaren Teiltätigkeiten, beispielsweise der Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens.

Die konkrete Vergütung bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Sie wissen damit von Anfang an, was auf Sie zukommt. Sofern es im Anschluss an die Erstberatung zu einer Mandatsübernahme kommt, wird das Honorar für die Erstberatung regelmäßig auf die weitere Vergütung angerechnet.

Soweit ich Sie gerichtlich vertrete, bin ich gesetzlich verpflichtet, Ihnen mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Darunter darf ich nicht gehen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ein Mandatsverhältnis zwischen uns nicht bereits durch Ihre Anfrage oder durch eine Terminvereinbarung zustande kommt, sondern erst dann, wenn ich Ihnen die Mandatsübernahme ausdrücklich bestätige.

Anwaltswechsel im laufenden Mandat

Immer wieder erreichen mich Anfragen von Mandantinnen und Mandanten, die bereits anwaltlich vertreten sind und wechseln möchten. Damit gehe ich bewusst zurückhaltend um – und sage Ihnen offen, warum.

Rechtlich ist ein Wechsel unproblematisch. Der Anwaltsvertrag beruht auf einem Vertrauensverhältnis und kann jederzeit gekündigt werden, ohne dass Sie Gründe nennen müssten (§ 627 BGB). Das gilt außergerichtlich ebenso wie im laufenden gerichtlichen Verfahren.

Wirtschaftlich ist er es nicht. Ein Anwaltswechsel führt regelmäßig zu doppelten Kosten. Was Ihr bisheriger Anwalt für seine Tätigkeit verdient hat, bleibt geschuldet – und bei mir entstehen die Gebühren erneut. Diese Mehrkosten tragen Sie in aller Regel selbst; von der Gegenseite erstattet bekommen Sie sie nur ausnahmsweise, wenn der Wechsel notwendig war.

Beziehen Sie Verfahrenskostenhilfe, kommt hinzu: Ein neuer Anwalt wird Ihnen nur beigeordnet, wenn der Landeskasse dadurch keine Mehrkosten entstehen – es sei denn, Sie haben einen triftigen Grund für den Wechsel.

Ein Wechsel muss sich lohnen. Ob er das tut, prüfe ich vorher.

Senden Sie mir zunächst sämtliche Unterlagen und Informationen zu Ihrer Angelegenheit zu: die Korrespondenz mit Ihrem bisherigen Anwalt, den Schriftwechsel mit der Gegenseite, gerichtliche Verfügungen und Schriftsätze, soweit bereits ein Verfahren läuft, sowie Ihre eigenen Unterlagen.

Ich sehe mir den Fall vollständig an und sage Ihnen anschließend, ob eine Übernahme aus meiner Sicht sinnvoll ist – oder ob Sie besser bei Ihrer bisherigen Vertretung bleiben. Auch das kommt vor, und auch das sage ich Ihnen deutlich.

Für die Einarbeitung in ein fremdes Mandat fällt eine gesonderte Vergütung an. Ihre Höhe bespreche ich selbstverständlich vorab mit Ihnen, bevor ich mit der Prüfung beginne.

Ein Hinweis, der Ihnen Ärger ersparen kann: Kündigen Sie das bestehende Mandat nicht, bevor geklärt ist, ob und durch wen Sie weiter vertreten werden. In Ehesachen besteht Anwaltszwang. Wer zuerst kündigt, steht im laufenden Verfahren ohne Vertretung da und kann weder Anträge stellen noch Fristen wahren.

Qualität statt Massenabfertigung

Ich arbeite bewusst ohne Massenabfertigung und nehme nur so viele Mandate an, wie ich persönlich mit der erforderlichen Sorgfalt betreuen kann. Dies kann auch bedeuten, dass ich Mandate ablehne, wenn eine Übernahme aus fachlichen, zeitlichen oder sachlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint. Dieser Ansatz dient einer verantwortungsvollen anwaltlichen Beratung und dem Schutz Ihrer Interessen.

Wenn Sie klären möchten, ob und in welchem Umfang ich Sie bei einer Trennung, einer Scheidung oder bei der Gestaltung eines Ehevertrags unterstützen kann, nehmen Sie gerne Kontakt zu meiner Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung oder ein telefonisches Vorgespräch. Zum Kontakt →

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