Journalistinnen und Journalisten wenden sich an mich, wenn sie eine rechtliche Einordnung brauchen – in Publikumsmedien ebenso wie in Fachzeitschriften. Eine Auswahl aus den vergangenen Jahren.
Anlass war eine Meldung über ein prominentes Paar aus den USA, das die Häufigkeit seines Intimlebens vertraglich festgeschrieben haben soll. Die Morningshow von ENERGY wollte von mir wissen: Wäre das auch in Deutschland möglich – und was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält?
Aufschreiben lässt sich vieles. Durchsetzbar ist es nicht. Das Gesetz sagt es sogar ausdrücklich: Die Verpflichtung zur Herstellung des ehelichen Lebens unterliegt nicht der Vollstreckung (§ 120 Abs. 3 FamFG). Selbst wer einen solchen Anspruch einklagte und Recht bekäme, könnte ihn nicht vollstrecken lassen. Der höchstpersönliche Bereich der Ehe ist einer vertraglichen Bindung nicht zugänglich.
Ein Ehevertrag hat seinen Platz – beim Zugewinnausgleich, beim Versorgungsausgleich, beim Unterhalt. Das persönliche Miteinander der Ehegatten gehört nicht dazu.
Mehr zum Thema: Der Ehevertrag →Drei Fragen an mich zum Fahrdienst einer Tagespflegeeinrichtung: Wann braucht der Fahrer einen Personenbeförderungsschein? Genehmigungspflichtig wird die Beförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz, sobald sie geschäftsmäßig erfolgt – und das ist bei täglichen Fahrten regelmäßig der Fall. Die Freistellungsverordnung lässt nur enge Ausnahmen zu. Wer die Leitung einer Tagespflege innehat, sollte deshalb schon bei der Auswahl der Fahrer darauf achten.
Die Zeitschrift BUNTE befragte mich als Rechtsexpertin dazu, welche Wirkung eine Generalvollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers entfaltet und welche Grenzen für den Bevollmächtigten gelten. Anlass war die Berichterstattung über den Nachlass von Michael Schumacher.
„Die Wirkung einer Vollmacht für Erben geht über den Tod hinaus.“
Mehr zum Thema: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung →Presseanfragen beantworte ich gerne. Zum Kontakt →
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