Erbrecht

Zu Lebzeiten wollen sich die meisten Menschen keine Gedanken über den Verbleib ihres Vermögens nach deren Tod machen. Aus diesem Grund ist die Errichtung eines Testaments selten. Um Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Todesfall vorzubeugen, empfiehlt es sich jedoch bereits zu Lebzeiten hierüber nachzudenken und entsprechende Maßnahmen zu treffen. 

Doch auch im eingetretenen Erbfall sollten Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

 

 

Ich berate Sie hierzu gerne:

 

  • Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich lebzeitiger Vermögensübertragungen
  • Erstellung und Prüfung von Testamenten
  • Erstellung von Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten (Näheres hierzu)
  • Pflichtteilsrecht
  • Klärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
  • Beantragung von Erbscheinen

 

 

 

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