Erbrecht

Zu Lebzeiten wollen sich die meisten Menschen keine Gedanken über den Verbleib ihres Vermögens nach deren Tod machen. Aus diesem Grund ist die Errichtung eines Testaments selten. Um Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Todesfall vorzubeugen, empfiehlt es sich jedoch bereits zu Lebzeiten hierüber nachzudenken und entsprechende Maßnahmen zu treffen. 

Doch auch im eingetretenen Erbfall sollten Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

 

Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit meiner Partnerkanzlei Rademacher & Coll. und der Steuerkanzlei REITZ + REITZ PartmbB eine individuelle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung zu allen Rechtsfragen und Problemen rund um das Thema Erbrecht

 

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Gestaltung letzwilliger Verfügungen (Testamente, Ehegattentestamente oder Erbverträge)
  • Erstellung und Gestaltung insividueller Vorsorgeregelungen
  • Klärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
  • Pflichtteilsrecht
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften 
  • Testamentvollstreckung
  • Nachlassverwaltung 
  • Unternehmensnachfolge

 

 

 

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