Rechtsschutzversicherung

Was Ihre Versicherung übernimmt

Sind Sie rechtsschutzversichert, übermitteln Sie mir bitte die Daten Ihrer Versicherung: Name des Versicherers, Versicherungsschein-Nummer und, falls bereits vorhanden, die Schadennummer.

Familienrecht: bitte frühzeitig prüfen

Hier entstehen die meisten Missverständnisse. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Trennung und Scheidung gar nicht ab, andere übernehmen lediglich die Kosten einer Erstberatung. Eine Vertretung im Scheidungsverfahren ist nur selten versichert.

Hinzu kommt: Die meisten Verträge sehen eine Wartezeit vor, häufig drei Monate. Und der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Wer sich trennt und erst danach eine Rechtsschutzversicherung abschließt, ist für diese Angelegenheit in aller Regel nicht geschützt.

Klären Sie daher möglichst vor Mandatsbeginn, welchen Umfang Ihr Vertrag vorsieht. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Die Deckungsanfrage

Vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit wird bei Ihrer Versicherung angefragt, ob und in welchem Umfang Kostenschutz besteht. Die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit; für die Deckungsanfrage können daher zusätzliche Gebühren anfallen.

Wünschen Sie, dass ich die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer übernehme, tue ich das gerne. Ich bespreche vorab mit Ihnen, ob und in welcher Höhe hierfür Kosten entstehen.

Die Abrechnung

Auf Wunsch rechne ich unmittelbar mit Ihrem Versicherer ab, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Alternativ reichen Sie meine Rechnung nach der Beratung selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und erhalten von dort je nach Vertragsbedingungen einen Teil der Kosten oder den vollen Betrag erstattet.

Selbstbehalt

Sieht Ihr Versicherungsvertrag einen Selbstbehalt oder Eigenanteil vor, teile ich Ihnen das frühzeitig mit. Diesen Betrag tragen Sie selbst; er ist nach Rechnungslegung unmittelbar an mich zu zahlen.

Einen Überblick über die anfallenden Gebühren finden Sie auf der Seite Anwaltliche Gebühren.

Unsicher, ob Ihre Versicherung Ihren Fall abdeckt? Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen einfach zum Beratungstermin mit – wir sehen sie gemeinsam durch.


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