Ihr Weg zu uns als Mandant - Unsere individuellen Beratungsangebote

 

In meiner Kanzlei können Sie auf unterschiedlichen Wegen rechtliche Hilfe bei familienrechtlichen Anliegen erhalten. 

 

1. Einstiegs- bzw. Erstberatung 

 

Die meisten meiner Mandate beginnen auf Wunsch mit einer sogenannten Erstberatung. Um hier Missverständnisse vorzubeugen, sei hier ausdrücklich erwähnt, dass eine sogenannte Erstberatung grundsätzlich erst einmal nur die grobe rechtliche Klärung des Sachverhalts und eine erste Prüfung der Erfolgsaussichten umfasst. Ferner erhalten Sie im Rahmen der Erstberatung einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen bzw. unsere weitere gemeinsame Zusammenarbeit.

 

Für die Erstberatung rechne ich Ihnen gegenüber die gesetzliche Gebühr von € 190,00 netto ab. 

Sofern Sie mich über die Erstberatung hinaus beauftragen, entfällt diese Gebühr bzw. wird vollständig auf die weitere Tätigkeit angerechnet. 

 

Eine Einstiegs- bzw. Erstberatung kann sowohl persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch, per Video oder per E-Mail erfolgen - je nachdem, was Ihnen hier lieber ist. 

 

Wenn Sie einen konkreten Termin vereinbart haben, erhalten Sie vorab meinen sehr detaillierten Mandanten-Fragebogen sowie weitere Unterlagen (Datenschutzhinweise usw.) entweder per E-Mail oder auf dem Postweg zugeschickt. Das hilft Ihnen, Ihre Situation zunächst selbst zu strukturieren und mir, sich auf unser Gespräch besser vorzubereiten, um dann im Termin auch schon detaillierter das weitere Vorgehen zu besprechen.

Bitte schicken Sie uns den Fragebogen und die weiteren Unterlagen bis spätestens zwei Tage vor dem Erstgespräch wieder zurück.

Unterlagen reichen Sie am liebsten elektronisch ein, damit Sie sich die Scan-Gebühren sparen. Wenn Sie technisch nicht die Möglichkeit haben, die ausgefüllten Fragebögen oder Unterlagen zu scannen und zu mailen oder zu faxen, können Sie uns diese auch auf dem Postweg zukommen lassen. 

 

Sofern Sie Verfahrenskostenhilfe benötigen, schicken Sie mir bitte ebenfalls das ausgefüllte und unterschriebene Formular nebst Belegen vorab per Post zu oder bringen Sie den aufegüllten Bogen samt allen Belegen mit zu unserem Termin. Das entspechende Formular können Sie hier herunterladen.  

 

Das Mandat mit Ihnen kommt nicht bereits durch Ihre Anfrage zustande, sondern vielmehr erst dann, wenn ich Ihnen das vor unserem ersten Gespräch ausdrücklich bestätige. Insbesondere hafte ich vorher nicht für den evtl. Ablauf von Fristen.

Ich behalte mir die Ablehnung von Mandaten ausdrücklich vor und bitte hier um Ihr Verständnis, dass ich nicht jedes Mandat annehmen kann.

 

 

2. Außergerichtliche/Gerichtliche Vertretung

 

Sie möchten versuchen, mit Ihrem Noch-Ehegatten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen? Oder haben Sie selbst Anwalts- oder Gerichtspost erhalten?

Oder aber möchten Sie selbst die Scheidung einreichen oder etwaige Scheidungsfolgesachen gerichtlich geklärt haben?

 

Dann nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!

Wenn Sie dann einen konkreten Termin mit uns vereinbart haben, erhalten Sie vorab meinen sehr detaillierten Mandanten-Fragebogen sowie weitere Unterlagen (Datenschutzhinweise, Vollmacht usw.) entweder per E-Mail oder auf dem Postweg zugeschickt. 

 

In Abweichung zu den gesetzlichen Gebühren, vereinbare ich mit Ihnen gerne einen Pauschalpreis oder aber auch eine Vergütung auf Basis eines Zeithonorars (ab € 250,00 pro Stunde + 19% Umsatzsteuer), wobei Ersteres nur dann möglich ist, wenn ich den anfallenden Aufwand im Vorfeld absehen kann, was beispielsweise bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen oder aber bei abgrenzbaren Teiltätigkeiten (z.B. der Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens) möglich ist. 

Soweit ich gerichtlich für Sie aktiv werde, bin ich jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen

 

Bitte beachten Sie auch hier, dass ein Mandat zwischen uns nicht bereits durch Ihre Anfrage oder aber Ihre Terminvereinbarung zustande kommt, sondern erst dann, wenn ich Ihnen das vor unserem ersten Gespräch ausdrücklich bestätige. 

 

 

3. Online-Rechtsberatung zum Pauschalpreis: Ihre Frage - mein Preisvorschlag - meine Antwort per E-Mail

 

Für konkrete Einzelfragen zum Familienrecht, die sich ohne Dialog beantworten lassen, mache ich Ihnen auch ein pauschales Preisangebot. Dazu eignen sich beispielsweise konkrete Fragen rund um die Trennung, Verständnisfragen, eine Zweitmeinung zu Rechtsfragen im Gerichtsverfahren, eine Unterhalts-Berechnung (auch Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt) und vieles mehr.

Ihre Frage bzw. Ihr Anliegen sollte sorgfältig formuliert werden und konkret sein, damit spätere Missverständnisse minimiert werden und die ich Ihnen auch eine zuverlässige und vollständige Antwort geben kann.

 

Hinweis: Eine pauschale Kostenschätzung funktioniert allerdings nicht für die Beratung in Kindschaftssachen (Sorgerecht, Umgangsrecht, Entfremdung etc.), und nicht für umfassende Trennungs- und Scheidungsfolgerelegungen (Unterhalt, Zugewinn, Immobilie) da in disen Fällen der persönliche Austausch mit Ihnen und die Erfassung weitergehnder Informationen unabdingabr sind.

 

 

4. Nur die Scheidung einreichen 

 

Sie leben seit mehr als einem Jahr getrennt und möchten nun beide die Scheidung, so streßfrei und preiswert wie möglich vollzogen haben? Sie haben auch keinen weiteren großen Beratungsbedarf, weil es entweder nichts zu verteilen gibt (kein Vermögen, keine Kinder) oder weil Sie alles schon notariell in einem Ehevertag oder einer Scheidungsvereinbarung geregelt haben oder noch regeln wollen (einvernehmliche Scheidung)?

Dann ist vielleicht die sogenannte Online-Scheidung für Sie das passende. 

 

Das persönliche Gespräch lässt sich durch Videocalls, Teleonate und per E-Mail überraschend gut ersetzen. So lange die Tätigkeit außergerichtlich stattfindet, macht es also gar keinen Unterschied mehr, ob Sie sich als Mandant hier in München, in Köln oder aber im Auslaqnd befinden.

Sollte es zu Gerichtsterminen, zum Scheidungstermin, kommen, ist Ihre persönliche Anwesenheit ebenfalls nicht zwingend erforderlich, sondern vielmehr werde ich für Sie die entsprechenden Ausnahmeanträge (Antrag auf ein schriftliches Scheidungsverfahren oder das Absehen der persönlichen Anhörung) rechtzeitig stellen, so dass Sie nicht extra anreisen müssen. 

 

 

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