Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die mir vor einer Beauftragung häufig gestellt werden. Weitere Hinweise aus meiner Praxis lesen Sie in den Rechtstipps.

Übernehmen Sie auch streitige Verfahren?

Ja. Ich begleite Sie sowohl bei einvernehmlichen Lösungen als auch in streitigen Verfahren vor dem Familiengericht, je nachdem, was Ihre Situation erfordert.

Beraten Sie auch zu Eheverträgen vor der Heirat?

Ja, sehr gerne. Ein Ehevertrag ist vorausschauende Vorsorge. Ich gestalte ihn zugeschnitten auf Ihre persönliche und vermögensrechtliche Situation. Was sich in einem Ehevertrag regeln lässt, erläutere ich im Beitrag Der Ehevertrag.

Gestalten Sie auch Testamente und Vermögensübertragungen?

Ja. Dazu gehören auch Schenkungen und die vorweggenommene Erbfolge, bei Bedarf abgestimmt mit Ihrem Steuerberater. Worauf es bei der Übertragung einer Immobilie ankommt, lesen Sie im Beitrag Vermögen in der Familie übertragen.

Wie läuft die Erstellung eines Ehevertrags oder Testaments ab?

Zunächst bitte ich Sie per E-Mail, mir die Hintergründe und Ihre Ziele zu schildern. Darauf folgt ein erstes Telefonat. Dafür berechne ich € 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt also € 226,10. Dieser Betrag wird auf meine spätere Tätigkeit angerechnet. Anschließend erhalten Sie von mir einen Kostenvoranschlag. Sind Sie damit einverstanden, erarbeite ich Vorschläge zur Umsetzung, die wir dann in einem persönlichen Gespräch besprechen.

Muss ein Ehevertrag oder ein Testament notariell beurkundet werden?

Beim Ehevertrag ja. Ohne notarielle Beurkundung ist er nicht wirksam. Bei einem Testament haben Sie die Wahl. Sie können es vollständig handschriftlich verfassen und unterschreiben oder beim Notar errichten lassen. Ein notarielles Testament erspart Ihren Erben später häufig den Erbschein. Ein Erbvertrag muss dagegen immer notariell beurkundet werden. Welche Form in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.

Arbeiten Sie mit Steuerberatern und Immobilienfachleuten zusammen?

Ja. Bei vermögens-, erb- und immobilienbezogenen Fragen arbeite ich eng mit Steuerberatern und Immobilienfachleuten zusammen, damit Sie ein abgestimmtes Gesamtkonzept erhalten. Ab Januar 2027 befindet sich meine Kanzlei im Expertenhaus im Birketweg in München. Dort sind unter einem Dach mehrere Steuerberater und ein Immobiliensachverständiger tätig, sodass sich viele Fragen mit Ihrem Einverständnis auf kurzem Weg klären lassen.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?

Für eine Erstberatung berechne ich € 190,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, insgesamt also € 226,10.

Ist eine Beratung auch per Video oder Telefon möglich?

Ja, auf Wunsch berate ich Sie gerne per Video oder Telefon, gerade bei größerer Entfernung oder engem Terminkalender.

Ist eine Beratung auch auf Englisch möglich?

Ja. Ich berate und vertrete Sie auf Deutsch und auf Englisch.

Für welche Region sind Sie tätig?

Meine Kanzlei liegt in München. Ich bin vor allem in München und dem Umland tätig, auf Wunsch aber auch bundesweit per Video- oder Telefontermin.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann schreiben Sie mir gerne über das Kontaktformular.

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