Rechtliche Fragestellungen rund um Immobilien stellen sich für viele Mandantinnen und Mandanten in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen. Häufig geht es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, um die rechtliche Prüfung eines Kaufvertrags oder um Fragen der Nutzung, Finanzierung oder Vermögensstrukturierung. In all diesen Fällen ist eine vorausschauende rechtliche Begleitung entscheidend, um Risiken zu vermeiden und fundierte Entscheidungen treffen zu können.
In meiner Kanzlei begleite ich Mandantinnen und Mandanten persönlich bei miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen mit einem klaren Schwerpunkt auf der rechtlichen Begleitung von Immobilienkäufen und Immobilienverkäufen. Ziel ist es, rechtliche, wirtschaftliche und strukturelle Aspekte frühzeitig zu erfassen und Ihre Interessen zuverlässig abzusichern.
Neben klassischen Immobiliengeschäften ergeben sich solche Fragestellungen auch häufig im familienrechtlichen Kontext, etwa beim Kauf einer gemeinsamen Familienimmobilie, bei der Übertragung oder Verwertung von Immobilienvermögen oder im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung bei Trennung oder Scheidung. Auch in diesen Konstellationen ist eine sorgfältige rechtliche Einordnung unerlässlich.
Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von Immobilienkäufen und Immobilienverkäufen. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen, bei der rechtlichen Einordnung von Eigentumsverhältnissen sowie bei der strukturierten Vorbereitung und Umsetzung von Immobilientransaktionen.
Ein besonderer Vorteil meiner Kanzlei liegt in der engen Zusammenarbeit mit erfahrenen Spezialisten aus dem Finanz- und Immobilienbereich. Dazu zählen insbesondere Experten für Immobilienfinanzierungen, Immobiliensachverständige sowie Steuerberater. Durch diese fachübergreifende Abstimmung können rechtliche, finanzielle und steuerliche Aspekte sinnvoll miteinander verzahnt werden, was gerade bei größeren oder komplexeren Immobiliengeschäften von erheblichem Vorteil ist.
Im Mietrecht berate ich Sie bei rechtlichen Fragen rund um bestehende oder beendete Mietverhältnisse. Dies betrifft unter anderem Eigenbedarfskündigungen, Mieterhöhungen sowie mietrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel oder dem Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung. Auch bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen stehe ich Ihnen beratend zur Seite.
Ergänzend arbeite ich im Bereich des Mietrechts mit meiner Kooperationskanzlei in Garmisch-Partenkirchen zusammen, der Rechtsanwaltskanzlei Rademacher & Coll.. Durch diese Zusammenarbeit kann auch bei komplexeren oder regional angebundenen mietrechtlichen Fragestellungen eine fachlich spezialisierte und effiziente Bearbeitung sichergestellt werden.
Im Wohnungseigentumsrecht begleite ich Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen rund um Eigentumswohnungen und gemeinschaftliches Eigentum. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Fragen der Nutzung und Verwaltung von Wohnungseigentum sowie auf Auseinandersetzungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oder mit der Hausverwaltung.
Gerade bei gemeinsamem Eigentum oder im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung nach Trennung oder Scheidung sind diese Fragen häufig eng mit familienrechtlichen Themen verknüpft und bedürfen einer besonders sorgfältigen rechtlichen Betrachtung.
Bei komplexeren Sachverhalten arbeite ich bewusst fachübergreifend und koordiniert. Durch die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus den Bereichen Finanzierung, Immobilienbewertung und Steuerrecht sowie mit meiner Kooperationskanzlei können auch anspruchsvolle Konstellationen strukturiert, realistisch und rechtssicher begleitet werden.
Mir ist es wichtig, frühzeitig offen anzusprechen, welche Vorgehensweise sinnvoll ist und wo rechtliche oder tatsächliche Grenzen bestehen. Die Beratung erfolgt stets persönlich. Ich arbeite bewusst ohne Massenabfertigung und nehme mir die Zeit, die Ihr Anliegen erfordert.
Wenn Sie klären möchten, ob und in welchem Umfang ich Sie bei einem Immobilienkauf, einem Immobilienverkauf oder in einer miet- oder wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheit unterstützen kann, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre Situation, den rechtlichen Rahmen und das weitere Vorgehen.
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