In meiner Kanzlei können Sie auf unterschiedlichen Wegen rechtliche Hilfe bei familienrechtlichen Anliegen erhalten.
Familienrechtliche Fragestellungen sind regelmäßig mit persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Veränderungen verbunden. Eine Mandatsübernahme bedeutet daher mehr als eine bloße rechtliche Auskunft. Sie bildet die Grundlage für eine strukturierte, verlässliche und auf Ihre individuelle Situation abgestimmte anwaltliche Begleitung.
In meiner Kanzlei lege ich großen Wert darauf, bereits zu Beginn Klarheit darüber zu schaffen, ob und in welchem Umfang eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist und welches Vorgehen in Ihrer konkreten Situation zielführend erscheint. Hierzu unterscheide ich bewusst zwischen unterschiedlichen familienrechtlichen Anliegen.
Sie möchten versuchen, mit Ihrem Noch-Ehegatten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen? Oder haben Sie bereits Anwalts- oder Gerichtspost erhalten?
Oder möchten Sie selbst die Scheidung einreichen oder einzelne Scheidungsfolgesachen gerichtlich klären lassen?
In diesen Fällen nehmen Sie gerne Kontakt mit meiner Kanzlei auf.
Nach Vereinbarung eines konkreten Termins erhalten Sie vorab meinen sehr detaillierten Mandantenfragebogen für Trennung und Scheidung, den Sie auch bereits vorab auf meiner Website unter „Vorlagen“ herunterladen können. Ergänzend übersende ich Ihnen die weiteren erforderlichen Unterlagen, insbesondere Datenschutzhinweise und eine Vollmacht, entweder per E-Mail oder auf dem Postweg.
Ich bitte darum, den Mandantenfragebogen vollständig ausgefüllt und rechtzeitig vor dem Erstberatungstermin an meine Kanzlei zurückzusenden sowie mir – soweit möglich – bereits vorab alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies dient sowohl der Prüfung eines etwaigen Interessenkonflikts als auch meiner gezielten Vorbereitung auf das Gespräch. Auf diese Weise kann das Erstberatungsgespräch in der Regel bereits für konkrete rechtliche Einschätzungen, erste Weichenstellungen und mögliche Umsetzungsschritte genutzt werden und muss nicht ausschließlich der Sachverhaltserfassung dienen.
Die Erstberatung erfolgt zu einem Honorar von € 190,00 netto.
Das Erstberatungsgespräch kann persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, kann das weitere familienrechtliche Mandat auch vollständig ohne persönliche Termine in der Kanzlei geführt werden. Die Kommunikation erfolgt dann telefonisch, per Videokonferenz und schriftlich. Diese Form der Mandatsführung wird häufig als Online-Scheidung bezeichnet und eignet sich insbesondere für Mandantinnen und Mandanten, die nicht in München wohnen oder ihre Angelegenheit zeitlich flexibel und ortsunabhängig begleiten lassen möchten.
Die Beratung zu Eheverträgen folgt einem abweichenden Ablauf.
Hier erfolgt zunächst ein telefonisches Vorgespräch. In diesem Gespräch klären wir die Ausgangssituation, erste rechtliche Eckpunkte sowie insbesondere die Zielsetzungen der Beteiligten. Dieses Gespräch dient der grundlegenden Strukturierung des Anliegens und der Einschätzung des weiteren Beratungsbedarfs.
Auf dieser Grundlage erhalten die Beteiligten im nächsten Schritt einen Vorschlag zur Vergütung. Erst anschließend erfolgt ein weiteres Gespräch – persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch oder im digitalen Format –, in dem wir die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten, rechtlichen Inhalte und die weitere Umsetzung im Detail besprechen.
Dieses gestufte Vorgehen hat sich insbesondere bei Eheverträgen bewährt, da hier regelmäßig eine sorgfältige Zieldefinition und eine ausgewogene rechtliche Gestaltung erforderlich sind.
Kommt es im Anschluss an die Erstberatung beziehungsweise an das vorbereitende Vorgespräch zu einer Mandatsübernahme, erfolgt die weitere Betreuung ausschließlich durch mich persönlich. Ich begleite Sie durch das jeweilige Verfahren, bespreche mit Ihnen die einzelnen Schritte und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite, dem Gericht oder weiteren Beteiligten.
Ich übernehme Mandate bewusst nicht schematisch, sondern prüfe stets, ob eine anwaltliche Begleitung in Ihrer konkreten Situation sinnvoll, erforderlich und zielführend ist. Nicht jedes Anliegen erfordert zwingend eine weitergehende Mandatsübernahme. Auch dies spreche ich offen mit Ihnen an.
In Abweichung von den gesetzlichen Gebühren vereinbare ich mit Ihnen – soweit rechtlich zulässig – gerne einen Pauschalpreis oder alternativ eine Vergütung auf Basis eines Zeithonorars ab € 250,00 pro Stunde zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Eine Pauschalvergütung ist jedoch nur dann möglich, wenn der zu erwartende Aufwand im Vorfeld verlässlich abgeschätzt werden kann, etwa bei der Erstellung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen oder bei klar abgrenzbaren Teiltätigkeiten, beispielsweise der Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens.
Sofern es im Anschluss an die Erstberatung zu einer Mandatsübernahme kommt, wird das Honorar für die Erstberatung regelmäßig auf die weitere Vergütung angerechnet.
Soweit ich Sie gerichtlich vertrete, bin ich gesetzlich verpflichtet, Ihnen mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ein Mandatsverhältnis zwischen uns nicht bereits durch Ihre Anfrage oder durch eine Terminvereinbarung zustande kommt, sondern erst dann, wenn ich Ihnen die Mandatsübernahme ausdrücklich bestätige.
Ich arbeite bewusst ohne Massenabfertigung und nehme nur so viele Mandate an, wie ich persönlich mit der erforderlichen Sorgfalt betreuen kann. Dies kann auch bedeuten, dass ich Mandate ablehne, wenn eine Übernahme aus fachlichen, zeitlichen oder sachlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint. Dieser Ansatz dient einer verantwortungsvollen anwaltlichen Beratung und dem Schutz Ihrer Interessen.
Wenn Sie klären möchten, ob und in welchem Umfang ich Sie bei einer Trennung, einer Scheidung oder bei der Gestaltung eines Ehevertrags unterstützen kann, nehmen Sie gerne Kontakt zu meiner Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung oder ein telefonisches Vorgespräch.
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