Eine einvernehmliche Scheidung bietet Ehegatten die Möglichkeit, ihre Ehe ohne einen Rsenkrieg und ein streitiges Gerichtsverfahren und mit klaren rechtlichen Regelungen zu beenden. Voraussetzung ist, dass sich beide Ehepartner über den Scheidungswunsch und die wesentlichen Scheidungsfolgen grundsätzlich einig sind.
Als Anwältin für Familienrecht begleite ich einvernehmliche Scheidungen strukturiert, rechtssicher und mit dem Ziel, unnötige Konflikte und Kosten zu vermeiden.
Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten die Ehe als gescheitert ansehen und der Scheidung zustimmen. Der Scheidungsantrag wird dabei durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht; der andere Ehegatte erklärt seine Zustimmung, ohne eigene Anträge zu stellen.
In meiner Beratung erlebe ich häufig, dass Paare sich grundsätzlich einig sind, aber unsicher, wie die rechtlichen Schritte konkret aussehen und welche Regelungen sinnvoll sind. Genau hier setze ich an: Ich erkläre Ihnen verständlich, was erforderlich ist, und begleite Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Wie bei der strittigen Scheidung muss auch bei der einvernehmlichen Scheidung die mindestens einjährige Trennungszeit eingehalten werden. Ein bevollmächtigter Rechtanwalt kann dann den Scheidungsantrag mit den nötigen Unterlagen bei Gericht einreichen. Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses wird der Antrag dem anderen Gatten zugestellt und schlussendlich ein Scheidungstermin festgesetzt.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass beide Seiten bereit sind, offen über die wesentlichen Scheidungsfolgen zu sprechen. In meiner Beratung kläre ich frühzeitig, ob eine einvernehmliche Lösung realistisch ist und in welchem Umfang Regelungen sinnvoll oder notwendig sind.
Grundsätzlich ist die einvernehmliche Scheidung an dieselben Voraussetzungen geknüpft wie eine streitige Scheidung. Deshalb muss auch bei ihr der Scheidungsantrag durch einen Scheidungsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Der Antragsgegner, also der andere Ehepartner, muss sich aber bei der einvernehmlichen Scheidung seinerseits keinen eigenen Anwalt nehmen, sondern er braucht dem Scheidungsantrag des Gatten nur zuzustimmen. Da so nur ein Anwalt tätig wird und kein zweiter bezahlt werden muss, ist die Scheidung insgesamt günstiger. Dadurch, dass bei der einvernehmlichen Scheidung im Vorfeld außerdem eine Einigung über bestimmte Folgesachen getroffen werden muss, sparen die Ehegatten zusätzlich Scheidungskosten. Diese Fragen müssen vor Gericht dann nicht mehr verhandelt werden.
In der Regel geht mit einer einvernehmlichen Scheidung auch eine Zeitersparnis einher. Diese sollte jedoch nicht überschätzt werden. Ebenso wie bei einer streitigen Scheidung ist, sofern dieser nicht durch eine Vereinbarung wirksam ausgeschlossen wurde, von Amts wegen ein Versorgungsausgleich vorzunehmen. Das Beibringen der erforderlichen Versicherungsunterlagen kann erfahrungsgemäß Monate dauern. In Fällen, in denen kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, etwa bei kurzen Ehen unter 3 Jahren oder wenn ein Versorgungsausgleich in notarieller Form ausgeschlossen wurde, verkürzt sich das Verfahren allerdings erheblich, mitunter auf zwei Monate.
Zu einer einvernehmlichen Scheidung gehört regelmäßig, dass sich die Ehegatten mit den wichtigsten Scheidungsfolgen befassen, insbesondere mit Regelungen zu gemeinsamen Kindern, Unterhalt, Vermögen, Zugewinnausgleich, Hausrat und der Nutzung der Ehewohnung.
Ein Teil dieser Absprachen kann formlos getroffen werden. In vielen Fällen reicht dies jedoch nicht aus, weil bestimmte Regelungen – insbesondere zu Vermögensfragen oder zum Zugewinnausgleich – nur dann rechtlich verbindlich sind, wenn sie in einer besonderen Form festgehalten werden.
Hierfür bestehen zwei gleichwertige Möglichkeiten:
Entweder werden die getroffenen Absprachen in einer notariell beurkundeten Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarung geregelt.
Alternativ kann eine von mir vorbereitete und begleitete Scheidungsvereinbarung im Scheidungstermin vor dem Familiengericht zu Protokoll gegeben werden. Diese gerichtliche Protokollierung ersetzt die notarielle Beurkundung und führt ebenfalls zu einer rechtlich verbindlichen Regelung.
Welche Form im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von den Inhalten der Vereinbarung und der individuellen Situation der Ehegatten ab. In meiner Beratung kläre ich mit Ihnen, ob informelle Absprachen ausreichen oder ob eine notarielle Beurkundung oder die gerichtliche Protokollierung erforderlich ist, und bereite die entsprechenden Regelungen so vor, dass sie rechtssicher umgesetzt werden können.
Ein typischer Ablauf gestaltet sich wie folgt:
persönliche Erstberatung und Klärung Ihrer Ausgangssituation
Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
Durchführung des Versorgungsausgleichs, sofern erforderlich
persönlicher Scheidungstermin beim Familiengericht
Zustellung des Scheidungsbeschlusses und Eintritt der Rechtskraft
Während des gesamten Verfahrens bleibe ich Ihre feste Ansprechpartnerin und begleite Sie durch alle Schritte.
Aufgrund der möglichen Kostenersparnis ist eine einvernehmliche Scheidung sicherlich für viele Paare attraktiv. Allerdings ist nicht in jedem Fall eine Scheidung mit nur einem Anwalt zu empfehlen:
Wenn sich ein Paar über wichtige Scheidungsfolgen nur vordergründig, aber nicht wirklich im Detail einig ist, sollten sich besser beide Seiten anwaltlich vertreten lassen, um zu einer sachgerechten Regelung zu kommen. Dasselbe gilt, wenn hohe Vermögenswerte im Spiel sind. Auch einem in wirtschaftlichen Dingen unerfahrenen oder der deutschen Sprache nicht völlig mächtigen Partner ist es nicht zu empfehlen, auf einen eigenen Rechtsbeistand zu verzichten und alles dem Gatten zu überlassen.
In solchen Fällen weise ich offen darauf hin, wenn eine einvernehmliche Lösung rechtlich oder persönlich nicht empfehlenswert ist.
Eine einvernehmliche Scheidung erfordert trotz Einigkeit eine sorgfältige rechtliche Begleitung. Ich berate Sie persönlich, verbindlich und mit dem Anspruch, Ihre Situation umfassend zu
erfassen.
Die Beratung erfolgt in meiner Kanzlei in München oder bundesweit per Telefon oder Zoom – stets direkt durch mich und nicht über anonyme Strukturen.
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