Ihre Ansprechpartnerin für ausgewählte zivilrechtliche Fragestellungen

Persönlich. Fachlich fundiert. Mit Blick auf das Wesentliche

 

 

Die Wahl einer rechtlichen Begleitung ist immer auch eine Vertrauensentscheidung. Hinter jedem Mandat stehen persönliche Lebensumstände, Veränderungen oder ein Neuanfang, der rechtlich sorgfältig begleitet werden muss.

 

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familienrecht. In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind rechtliche Fragestellungen so eng mit persönlichen und emotionalen Situationen verknüpft. Ob Trennung, Scheidung oder die Gestaltung von Eheverträgen – mein Anspruch ist es, für Sie tragfähige, rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die Klarheit schaffen und den Blick nach vorne ermöglichen. Dabei lege ich besonderen Wert auf einvernehmliche und strukturierte Verfahren, um unnötige Eskalationen zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten, insbesondere auch der Familie, zu wahren.

 

Ich arbeite bewusst ohne Massenabfertigung. Jedes Mandat wird individuell geprüft und persönlich durch mich betreut. Bei komplexeren Fragestellungen arbeite ich bei Bedarf mit erfahrenen Spezialisten zusammen, insbesondere mit Steuerberatern sowie einer Kooperationskanzlei, um auch fachübergreifende Schnittstellen strukturiert, abgestimmt und rechtssicher bearbeiten zu können.

 

Was Sie von mir erwarten dürfen:

 

• Persönliche Betreuung: Ihr Mandat wird ausschließlich von mir selbst bearbeitet und begleitet.
• Klare Strukturen: Ich erläutere rechtliche Zusammenhänge verständlich und entwickle klare Handlungsempfehlungen.

• Ehrliche Einschätzung: Eine realistische Bewertung Ihrer Situation bildet die Grundlage unserer erfolgreichen Zusammenarbeit.
• Moderne Kommunikation: Beratung in meiner Kanzlei in München oder flexibel bundesweit per Telefon und Videokonferenz.

 

 

 

Familienrecht

 

Im Familienrecht begleite ich insbesondere Trennungen und Scheidungen, häufig mit dem Fokus auf einvernehmliche und strukturierte Lösungen. Dazu gehören unter anderem Fragen des Unterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts, des Zugewinnausgleichs sowie die Gestaltung von Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarungen. Die Beratung erfolgt persönlich, transparent und mit klaren Abläufen.

 

 

Erbrecht

 

Im Erbrecht berate ich vor allem Ehegatten bei der Gestaltung gemeinschaftlicher Testamente sowie bei der rechtlichen Strukturierung vermögensbezogener Fragestellungen im familiären Kontext. Im Vordergrund stehen dabei rechtliche Klarheit, Nachvollziehbarkeit und eine vorausschauende Gestaltung.

 

 

Immobilienübertragungen und wohnungsbezogene Fragestellungen

 

Bei Immobilienübertragungen berate ich insbesondere im Zusammenhang mit familienrechtlichen oder erbrechtlichen Fragestellungen, etwa bei Vermögensauseinandersetzungen, Übertragungen im Familienkreis oder im Zuge von Trennung und Scheidung. Die rechtliche Beratung erfolgt stets abgestimmt auf die jeweilige Gesamtsituation.

Darüber hinaus berate ich auch zu wohnungsbezogenen Fragestellungen, die im Kontext von Trennungen auftreten. Dies betrifft insbesondere Eigenbedarfskündigungssituationen, etwa wenn ein Ehegatte nach der Trennung aus der gemeinsamen Immobilie auszieht und eine eigene Wohnimmobilie benötigt oder nutzen möchte. Auch in diesen Fällen ist eine rechtlich saubere Einordnung wichtig, da familienrechtliche, mietrechtliche und tatsächliche Aspekte häufig ineinandergreifen.

 

 

 

Wenn Sie klären möchten, ob Ihr Anliegen zu meiner Kanzlei passt, vereinbaren Sie gerne einen ersten Beratungstermin. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre Situation, den rechtlichen Rahmen und das weitere Vorgehen.

 

Mein Leitsatz ist zugleich mein Versprechen an Sie:

 

„Ihr Vertrauen ist meine Aufgabe.“

 

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