Gerne können Sie sich hier die ggfs. anfallenden gesetzlichen Anwalts- und Prozesskosten vorab selbst berechnen lassen:

Bitte beachten Sie jedoch, dass die anfallenden Kosten je nach Streitwert variieren können. Der genaue Streitwert wird im Rahmen von Gerichtsverfahren vom zuständigen Gericht, bei außergerichtlichen Streitigkeiten von den jeweiligen Parteien selbst festgelegt. Den in Ihrem Fall bestehenden Streitwert teile ich Ihnen selbstverständlich im Rahmen des Erstgespräches mit.

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