Eine rechtliche Auseinandersetzung kostet Geld.
Viele Menschen scheuen sich daher davor, mit ihren Problemen einen Anwalt aufzusuchen, weil sie das Kostenrisiko nicht einschätzen können.
Mir ist es daher wichtig, ds Kostenthema frühzeitig transparent zu erläutern und realistisch einzuordnen.
Die anwaltlichen Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Maßgeblich ist dabei, welche Leistungen im konkreten Fall erbracht werden, etwa:
– Erstberatung und Mandatsaufnahme
– außergerichtliche Beratung und Vertretung
– gerichtliche Vertretung, zum Beispiel im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
– besondere Tätigkeiten wie die Erstellung eines Ehevertrages oder eines Testamentes, die Prüfung von Verträgen oder Vereinbarungen, Unterhaltsberechnungen oder vermögensrechtliche Klärungen
Nach der Erstberatung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden weiteren Kosten. Soweit rechtlich zulässig und sinnvoll, kann auch eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa in Form eines Pauschalhonorars oder einer Abrechnung auf Stundenbasis.
Bitte beachten Sie, dass bei gerichtlichen Verfahren – insbesondere im Familienrecht – zusätzliche Gebühren entstehen, die sich nach dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert richten. Die relevanten Zusammenhänge erläutere ich Ihnen im Beratungsgespräch.
Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Diese werden vom zuständigen Gericht festgesetzt und richten sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert (oder in familienrechtlichen Verfahren nach dem sog. Verfahrenswert. Die Höhe der Gerichtskosten hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Verfahrens ab.
Für Scheidungsverfahren finden Sie hierzu weiterführende Informationen auf der gesonderten Unterseite Scheidungskosten.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfiehlt es sich, vorab zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung übernimmt.
Bitte beachten Sie, dass familienrechtliche Angelegenheiten – insbesondere Trennung und Scheidung – nicht von allen Rechtsschutzversicherungen oder nur eingeschränkt abgedeckt sind. Klären Sie dies möglichst vor Mandatsbeginn, um Planungssicherheit zu haben.
Vertiefende Informationen zu den Kosten einzelner Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, finden Sie auf den Seiten Trennung, Scheidungskosten sowie Mandatsübernahme im Familienrecht.
Wenn Sie eine Einschätzung zu den in Ihrer konkreten Situation zu erwartenden Kosten wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. In diesem Gespräch besprechen wir den rechtlichen Rahmen, den voraussichtlichen Aufwand und die weiteren Schritte.
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