Scheidungskosten - ein unliebsames Thema 

 

"Was kostet eine Scheidung?“

 

Dies ist eine der wichtigsten Fragen, die sich jeder, der eine Scheidung anstrebt, unweigerlich stellt. Tatsächlich kann eine Scheidung teuer werden, weshalb viele sogar von einer Scheidung absehen, obwohl Sie in ihrer Ehe sehr unglücklich sind. Eine Scheidung wird in Deutschland vom Familiengericht rechtskräftig beschlossen, so dass hierfür - mit Einreichung des Scheidungsantrags bereits - Gerichtskosten anfallen. Daneben ist es zwingend, dass zumindest, derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, einen Rechtsanwalt hat, der auch bezahlt werden muss. Herrscht dann noch zwischen den Ehegatten ein erbitterter Streit über zahlreiche Folgesachen wie etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Verbleib in der Ehewohnung bzw. gemeinsam erworbenen Immobilie, Hausrat und Kindschaftssachen, sind die Kosten der Scheidung nach oben quasi offen. In diesem Fall wird auch zwingend ein zweiter Rechtsanwalt benötigt. 

 

Mit dem folgenden Rechner können Sie Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten berechnen lassen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Rechner Ihnen ledigich eine grobe Orientierung geben soll, er jedoch einen echten Kostenvoranschlag - unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Situation - nicht ersetzt, da die konkreten Kosten besispielsweise auch davon abhängen, welche Folgesache im Rahmen des Scheidungsverfahrens mit zu berücksichtigen sind.

Zudem gibt es Möglichkeiten - beispielsweise bei Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung, durch Ehevertrag oder die Erstellung einer Scheidungsvereinbarung - die Scheidungskosten für beide Parteien möglichst gering zu halten. 

Um daher Ihre persönlichen Kosten zu erfahren, können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren und einen persönlichen Termin in meinem Büro vereinbaren. 

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Rademacher Impressum Datenschutzerklärung

Anrufen

E-Mail

Anfahrt