Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten nicht nur äußerst ärgerlich, sondern auch dessen Abwicklung gestaltet sich oftmals kompliziert und für den Laien als unüberschaubar.
Nach einem Verkehrsunfall verzichten daher viele Unfallbeteiligte aus Kosten- und vor allem aus Zeitgründen darauf, einen Sachverständigen oder gar einen Anwalt hinzuzuziehen. Viele verzichten sogar manchmal gänzlich darauf irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend zu machen.
Doch man sollte sich stets vor Augen halten, dass sich auch ein kleiner Kratzer – nach Überprüfung durch einen Sachverständigen - auch als erheblicher Schaden entpuppen kann.
Als Unfallbeteiligter sollten Sie sich zunächst zum Verschulden grundsätzlich nicht überschnell äußern.
Stattdessen sollten Sie nach einem Unfall immer erst einen Rechtsanwalt aufsuchen, um mit diesem neben der Schuldfrage auch das weitere Vorgehen – wie die Hinzunahme eines Sachverständigen, die Korrespondenz mit dem Unfallgegner und dessen Unfallversicherung – zu besprechen und sich über Ihre möglichen Ansprüche aus dem Unfallgeschehen informieren zu lassen. So haben Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls beispielsweise einen Anspruch auf Zahlung der Reparaturkosten, auf einen Ersatzwagen für die Reparaturdauer, auf Ersatz der Wertminderung Ihres Fahrzeugs etc. Sollten Sie als Geschädigter nach einem Unfall auch verletzt worden sein, steht Ihnen gegen den Verursacher und seine Versicherung außerdem regelmäßig die Zahlung eines Schmerzensgeldes und z.B. der Ersatz eines sog. Haushaltsführungsschadens zu.
Zudem werden sämtliche Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes von der Gegenseite übernommen, falls festgestellt wird, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben.
Gerne übernehme ich nach einem Verkehrsunfall auch die komplette Unfallregulierung und Korrespondenz mit den entscheidenden Stellen für Sie. Haben Sie noch Fragen? Bitte vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei direkt im Arnulfpark, zwischen Hacker- und Donnersbergerbrücke!
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