Rechtliche Beratung beim Immobilienkauf und -Verkauf

 

In dem Rechtsgebiet des Immobilienrechts vertrete ich als Rechtanwältin mit meiner Kanzlei bundesweit vornehmlich Privatleute, welche rechtliche Probleme haben, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks entstehen.

 

In diesem Zusammenhang überprüfe ich vor allem notarielle Kaufverträge, notarielle Bauträgerverträge sowie alle weiteren relevanten Unterlagen (Teilungserklärungen, Gemeinschaftsorfnungen etc.) und berate meine Mandanten bei der Gestaltung der Vertragsklauseln innerhalb der notariellen Verträge.

Dabei weise ich meine Mandanten immer wieder darauf hin, dass die Klauseln welche in den notariellen Kaufverträgen enthalten sind, keineswegs absolut rechtlich verbindlich sind, sondern selbstverständlich anhand der konkreten Wünsche des jeweiligen Verkäufers und Käufers im Rahmen der gesetzgeberischen Vorgaben angepasst werden können.

Gerade im Bereich der gesetzlichen Gewährleistung enthalten notarielle Kaufverträge teilweise deutliche Reduzierungen des gesetzgeberisch vorgegebenen Gewährleistungsrechts, was für die jeweiligen Käufer zu erheblichen Nachteilen führen kann, wenn später Mängel am Gebäude auftreten sollten.

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Überprüfung von notariellen Kaufverträgen und den weiteren Unterlagen vor Abschluss der notariellen Kaufverträge ist für mich eine unabdingabare Investition.
 

Insofern sollte jeder, der eine Immobilie kauft oder verkauft, den notariellen Kaufvertrag sowie alle relevanten weiteren Unterlagen und Dokumente von einem Rechtsanwalt des Immobilienrechts überprüfen und ggfs. anpassen lassen.

 

Auch wird mir von potentiellen Käufern einer Immobilie immer mal wieder die Frage gestellt, ob der anvisierte Kaufpreis der Immobilie tatsächlich auch angemessen und realistisch ist. 

Insoweit werde ich für Sie gerne - insbesondere bei Bestandsimmobilien - eine Akteneinsicht in die jeweilige Bauakte des konkreten Grundstücks beim zuständigen Grundbuchamt anfordern, durch welche etwaige Altlasten und Baulasten sowie gegebenenfalls genehmigungsrechtliche Probleme der Immobilie frühzeitig aufgedeckt werden können, die wiederum einen sehr erheblichen Einfluss auf den tatsächlich realistisch und angemessen zu erzielenden Kaufpreis haben. 

 

Darüber hinaus werde ich oftmals im Rahmen von Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften hinzugezogen, wenn es darum geht, einzuschätzen, inwieweit ein einvernehnlicher, gemeinsamer Verkauf einer Immobilie im Nachlass nöglich ist.

Sofern die Erbengemeinschaft hier unterschiedliche Ansichten vertritt, kommt ist auch das Thema Teilungsversteigerung relevant, wobei diese wirklich das letzte Mittel der Auseinandersetzung darstellen sollte.

So werde ich hier selbstverständlich vorrangig mit meinen Kooperationspartnern in meiner Kanzlei (Finanzdienstleister, Steuerberater und Immobilienmakler) versuchen, eine Teilungsversteigerung durch den Abschluss eines Vergleiches und durch die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu vermeiden, was schlussendlich erhebliche merkantile Vorteile für alle Beteiligten hat.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Immobilienkauf- oder Verkauf?

Rufen Sie mich gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

 

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