Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, muss für gewöhnlich ein Elternteil dem anderen Unterhalt für das Kind zahlen. Das Geld bekommt dann
derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte an, die dabei helfen können, den Kindesunterhalt festzulegen. Diese monatliche Zahlung soll den laufenden und
notwendigen Lebensunterhalt des Kindes decken. Dazu zählen die Kosten für Wohnung, Ernährung sowie Kleidung, Schulbedarf und auch Spielsachen
Was bedeuten die neuen Änderungen nun konkret für Sie?
1. Sind Sie Unterhaltspflichtiger und zahlen aufgrund eines sog. dynamischen Titels (Jugendamtsurkunde, gerichtlicher Vergleich, Notarvertrag, Gerichtsbeschluss) Kindesunterhalt? Wer aufgrund eines
dynamischen Unterhaltstitels die Unterhaltszahlungen leistet, für den ist kein fester Betrag vorgeschrieben. Vielmehr passen sich die Unterhaltssätze regelmäßig den entsprechenden Änderungen
automatisch an. Das hat den Vorteil, dass der zu leistende Unterhalt nicht alle paar Jahre kostenintensiv neu berechnet werden muss. Allerdings treten diese Änderungen automatisch ein. Wer also nicht
rechtzeitig reagiert und seine Zahlungen ab Januar 2024 anpasst, der kommt automatisch in Verzug.
Wenn Sie jedoch der Ansicht sind, dass der nun festgelegte Zahlbetrag nun so hoch ist, dass Sie sich diesen nicht mehr leisten können, müssen Sie umgehend eine Abänderungsmöglichkeit des Titels
prüfen. Denn auch die Einkommensrahmen haben sich verschoben und die Selbstbehalte 2024 sind gestiegen.
2. Sind Sie dagegen derjenige, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben und bekommen Sie daher den Unterhalt für die Kinder vom anderen Elternteil? Dann prüfen Sie bitte gleich im Januar
2024, ob Sie den korrekten Betrag nach der neuen Tabelle erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden.
3. Betreuen Sie Ihre gemeinsamen Kinder in einem Wechselmodell und wurde bereits eine Quote der individuellen Haftung ausgerechnet? Dann müssen Sie nun neu berechnen oder berechnen lassen, um wieviel
der Bedarf des Kindes nach dem zusammengerechneten Einkommen nach der DT 2024 und damit Ihre geschuldete Quote gestiegen ist.
4. Wird in Ihrem Fall neben dem Kindesunterhalt auch ein Trennungsunterhalt oder ein nachehelicher Ehegattenunterhalt geschuldet? Hier ist zu beachten, dass eine Erhöhung beim Kindesunterhalt eine
Senkung des Trennungsunterhaltes zur Folge hat. Aus diesem Grund sollten Sie auch hier nun aktiv werden und eine Anpassung der geschuldeten Beträge prüfen lassen.
Die komplette neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit melden.
Ihre
Sandra Rademacher
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