Mietminderung - bitte nicht vorschnell handeln!

 

Von einer Mietminderung spricht man rechtlich immer dann, wenn ein Mietobjekt Fehler oder Mängel aufweist, die dazu berechtigen, dass der Mieter einen Teil der Miete zurückbehalten darf.

 

Doch bei einer Mietminderung gibt es einige Voraussetzungen und Punkte, die Sie als Mieter unbedingt beachten müssen.

 

So dürfen beispielsweise die vorhandenen Mängel nicht unerheblich im rechtlichen Sinne sein und nicht vom Mieter selbst verursacht worden sein. Oder aber, wenn man bei Anmietung der Wohnung den Mietmangel kannte bzw. mit diesem hätte rechnen können. 

Zudem ist eine Mietminderung u.a. dann ausgeschlossen, wenn Sie als Mieter den Mangel nicht unverzüglich Ihrem Vermieter angezeigt haben und der Vermieter daher keine entsprechende Abhilfe schaffen konnte.

 

Aber selbst, wenn die vorstehenden Voraussetzungen gegeben sind, müssen Sie darauf achten, dass Sie die Höhe der Mietminderung nicht zu hoch ansetzen. Es kommt bei der Höhe vor allem darauf an, welche Art von Mietmangel vorliegt, wie stark die Beeinträchtigung des Mieters ist und wie lange die Dauer des Mietmangels ist. 

Die Höhe muss somit immer anhand des individuellen Einzelfalls beurteilt werden.

Mindern Sie die Miete zu viel und kommen Sie so in Zahlungsrückstand, so steht dem Vermieter ein Kündigungsrecht zu. Wenn Sie daher bei einer Mietminderung sicher gehen wollen, nicht eine Kündigung zu riskieren, so sollten Sie die Miete unbedingt so lange vollständig "unter Vorbehalt" weiter bezahlen, bis die Sach- und Rechtslage vollständig juristisch geklärt ist - ggfs. auch gerichtlich.

 

 

Daher mein TIPP:

Immer wieder erlebe ich, dass Mieter vorschnell eine Mietminderung aufgrund eines vermeintlichen Mangels selbstständig und ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt vornehmen.

Denn leider gibt es unzählige Urteile und Datenbanken im Internet, die den Eindruck vermitteln, dass nahezu jeder noch so geringe Mangel auch zwangsläufig zu einer Mietminderung in einer bestimmten Höhe berechtigt.

Bei mehreren Mängeln werden so aus verschiedenen Urteilen die Prozentsätze addiert und der entsprechende Betrag dann einfach von der Miete abgezogen.

ABER: Bitte verlassen Sie sich nicht einfach auf solche Mietminderungstabellen oder Urteile, welche Sie im Internet finden.

 

In den allermeisten Fällen wird eine auf diesem Weg selbständig ermittelte Mietminderung zu hoch ausfallen oder aber völlig unberechtigt erfolgen und kann so bei entsprechendem Zahlungsrückstand sogar zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen!

Daher sollten Sie vor einer eigenständigen Mietminderung wirklich immer erst einen Rechtsanwalt um eine rechtliche Beurteilung Ihres Einzelfalles bitten.

 

Haben Sie hierzu Fragen, so zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei einer eventuellen Mietminderung gerne als rechtliche Unterstützung zur Seite.

 

 

Ihre Sandra Rademacher

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Rademacher Impressum Datenschutzerklärung

Anrufen

E-Mail

Anfahrt