TIPP: Nach einem KFZ Unfall sollten Sie die Möglichkeit einer Schadensschätzung durch einen Gutachter in Anspruch nehmen

 

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und Ihr PKW wurde dabei beschädigt?

Einen solchen Fall kennt nahzu jeder. Doch viele Geschädigte lassen sich oftmals - gerade wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint - auf einen privaten Vergleich mit der Gegenseite ein oder lassen den Schaden in einer KFZ Werkstatt grob im Rahmen eines Kostenvoranschlages schätzen. So bekommen viele Geschädigte meistens nicht den Schadensersatz und damit den Betrag, der Ihnen eigentlich wegen dem entstandenen Schaden am Fahrzeug zustehen würde.

Zur genauen Schadensschätzung an Ihrem PKW sollten Sie daher nach einem Unfall zunächst immer einen Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie das weitere Vorgehen - von dem Anschreiben der gegnerischen Versicherung bis hin zur Überweisung des Ihnen zustehenden Schadensersatzes auf Ihr Konto - übernimmt. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird Ihnen, sofern Sie Geschädigter sind, grundsätzlich einen KFZ-Sachverständigen empfehlen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachten und schätzen wird. Denn als Geschädigter dürfen Sie auch dann ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag geben, wenn die Haftpflichtversicherung der Gegenseite bereits ein eigenes Gutachten beauftragt hat und Ihr Pkw bereits begutachtet wurde. Dies hat nun das Amtsgericht Münchenin einem aktuellen Urteil ausdrücklich entschieden. Die Kosten für das Gutachen müssen dann genauso wie die anderen Schäden, welche Ihnen durch den Unfall entstanden sind, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Als erfahrene Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Verkehrsrechts kann ich Ihnen nach vielen Fällen sagen, dass sich die Einholung eines Gutachtens in den meisten Fällen erheblich lohnt. Denn durch die genaue Untersuchung des geschädigten Fahrzeugs werden oftmals versteckte Schäden entdeckt, die - leider - auch im Rahmen einer Untersuchung in einer KFZ Werkstatt, oftmals unentdeckt bleiben. So besteht, gerade, wenn Sie Ihr Fahrzeug mal weiterverkaufen wollen, die Gefahr, dass der potentielle Käufer nach dem Kauf die versteckten Schäden entdeckt und Sie sich so schadensersatzpflichtig machen könnten. Zudem können Sie nach der Einholung eines KFZ-Gutachtens auch die durch den Unfall entstandene Wertminderung gegenüber dem Unfallgegner geltend machen.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und wollen sich darüber erkundigen, ob Ihnen neben der Erstattung der Schäden am Auto noch weitere Ansprüche - wie Schmerzensgeld etc. - zustehen? Oder haben Sie einfach andere weitere Fragen zu dem Thema, so melden Sie sich gerne bei mir.

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