Im allgemeinen Zivilrecht geht es in vielen Fällen um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche oder die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter.
Hier haben Sie mit mir - unabhängig von der Einordnung Ihres rechtlichen Sachverhaltes und unabhängig vom Vertragstypus – sei es Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Reisevertrag, Versicherungsvertrag oder auch Bauvertrag - jederzeit eine kompetente Ansprechpartnerin - wobei ich Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Beratung rate. Denn nur so können Risiken und Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden.
Hierzu bekommen Sie von mir, nach einem gemeinsamen Gespräch in meiner Kanzlei in München, zunächst vorab eine ausführliche Analyse Ihrer Chancen und Risiken unter Berücksichtigung der bestehenden Beweislage.
Letztere ist für den Ausgang eines Prozesses entscheidend! Denn vor Gericht muss ein Sachverhalt, der dem Richter unbekannt ist, durch geeignete Unterlagen und Zeugen nachvollziehbar gemacht werden. Darin liegt oft der Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen.
Auf dem Gebiet des allgeimeinen Zivilrechts berate ich Sie somit u.a. - jedoch nicht ausschließlich - in folgenden Bereichen:
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