Allgemeines Zivilrecht

 

Im allgemeinen Zivilrecht geht es in vielen Fällen um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche oder die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter.
 

Hier haben Sie mit mir - unabhängig von der Einordnung Ihres rechtlichen Sachverhaltes und unabhängig vom Vertragstypus – sei es Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Reisevertrag, Versicherungsvertrag oder auch Bauvertrag -  jederzeit eine kompetente Ansprechpartnerin - wobei ich Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Beratung rate. Denn nur so können Risiken und Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden.

Hierzu bekommen Sie von mir, nach einem gemeinsamen Gespräch in meiner Kanzlei in München, zunächst vorab eine ausführliche Analyse Ihrer Chancen und Risiken unter Berücksichtigung der bestehenden Beweislage.

Letztere ist für den Ausgang eines Prozesses entscheidend! Denn vor Gericht muss ein Sachverhalt, der dem Richter unbekannt ist, durch geeignete Unterlagen und Zeugen nachvollziehbar gemacht werden. Darin liegt oft der Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen.

 

 

Auf dem Gebiet des allgeimeinen Zivilrechts berate ich Sie somit u.a. - jedoch nicht ausschließlich -  in folgenden Bereichen: 

 

 

 

Kauf- und Werkvertragsrecht

 

Bei der Abwicklung im Rahmen vom Kaufrecht aber auch im Werkvertragsreht kann es sehr schnell zu Problemen kommen. Denn gerade mit dem Kaufrecht werden wir nahezu täglich sowohl als Verbraucher als auch als Unternehmer konfrontiert. Jedoch merken wir dies erst, wenn man etwas nicht so läuft wie erwartet.

Doch welche Rechte stehen einem denn dann zu, wenn der gewählte Gegenstand einmal gar nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden kann? Welche Möglichkeiten hat man, wenn die Kaufsache nicht die vorher vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sogar beschädigt ist? Welchen Einfluss haben allgemeine Geschäftsbedingungen und das Internet? Wer bezahlt die mir meine entstandenen Schäden?

 

Ich berate gerne zu allen rechtlichen Problemen, die diese Problematiken betreffen und vertrete Sie, falls erforderlich, auch gerichtlich, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Rechts- und Sachmängelgewährleistung

  • Gewährleistungsrecht

  • (Rück-) Abwicklung von Kaufrecht

  • Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Komplettes Werkvertragsrecht

 

 

 

 

Schadensrecht

 

Derjenige, der einen Schaden erleidet, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung seiner direkten materiellen Schäden.

Doch viele wissen nicht, dass daneben oftmals auch die Möglichkeit der Geltendmachung eines Schmerzensgeldes, eines Erwerbs- oder Unterhaltsschadens sowie eines Haushaltsführungsschadens besteht.

 

Gerne prüfe ich alle diese Möglichkeitenund setze diese für Sie durch!

 

 

Reiserecht

 

Haben Sie während Ihres Urlaubes unter Reisemängeln gelitten und ist Ihr Urlaub infolgessen völlig anders gelaufen als erhofft? Hatte Ihr Flug Verspätung oder ist dieser sogar komplett gestrichen worden? Oder ist etwa Ihr Gepäck nicht am Urlaubsort angekommen?

 

Dann können Sie grundsätzlich eine Reisepreisminderung und unter Umständen sogar Schadenersatz für entgangenen Urlaub geltend machen.

Jedoch sind hierfür im Reiserecht bestimmte unabdingbare Fristen zu beachten:

So müssen in jedem Fall sofort wenn Sie während der Reise einen Reisemangel feststellen, eine Mängelanzeige bei der Reiseleitung vor Ort erheben. Voraussetzung für einen entsrepchenden Anspruch ist zudem die richtige Geltungsmachung Ihrer Ansprüche innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub. Denn versäumen Sie diese wichtige Frist, verfallen jegliche Ansprüche!

 

Hierbei berate und unterstütze ich Sie gerne. 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Rademacher Impressum Datenschutzerklärung

Anrufen

E-Mail

Anfahrt